Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG“




Allgemeine Geschäfts Bedingungen


Erfüllungsort ist der Sitz des Designers.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Gerichtsstand Berlin.


Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist jedoch ausgeschlossen.

Der Designer verpflichtet sich, seine Gehilfen zur Erfüllung des Auftrages sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Designers.

Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für geklärte Urheberrechte der übergeben Materialien sowie die Richtigkeit von Text und Bild.

Mit dem Zusenden von Bilder/Fotos/Datenträgern/sonstiger Medien wird das Copyright dieser, sowie der daraus entstandenen Designarbeiten vollkommen an den Designer übertragen.

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, Reinzeichnungen und sonstigen Materialien entfällt jede Haftung des Designers. Für die Wettbewerbsrechte oder Warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht.

Beanstandungen gleich welcher Art sind umgehend nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.




Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz des Designers.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Gerichtsstand Berlin.



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